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Alt 23.10.2010, 15:16   #23
E66-Fan
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Zitat:
Zitat von LT750 Beitrag anzeigen
Die BMW-AG wird sicher nicht für den Schaden aufkommen, dies ist Sache der Werkstatt.

(...)

Alternativ ann man natürlich eine Anzeige wegen sachbeschädigung gegen die Werkstatt erstatten, (...)
NL MUC und NL Monaco gehören glaube ich zur BMW AG.

Sachbeschädigung ist Quatsch. Jedoch müsste man erst prüfen, wer wem den Auftrag erteilt hat; welches Recht also Anwedung findet. Ausgehend von deutschem Recht (NL MUC hat NL Monaco beauftragt bzw. die BMW AG hat eine NL beauftragt):

Prüfsatz des §303 I StGB:
Fremde Sache mit Vorsatz beschädigt oder zerstört.

Die objektiven Tatbestandsmerkmale (Sache/fremd/beschädigt oder zerstört) sind hier gegeben. Der subjektive Tatbestand jedoch nicht:
Hypothese: Der Erfüllungsgehilfe der NL müsste den subjektiven Tatbestand erfüllt haben.
Definition: Der subjektive Tatbestand des § 303 verlangt Vorsatz, vgl. § 15.
Vorsatz liegt jedenfalls dann vor, wenn der Täter bei Versuchsbeginn die Verwirklichung der Umstände, die zum objektiven Tatbestand gehören konkret für möglich hält und billigend in Kauf nimmt.
Subsumtion: Der Erfüllungsgehilfe wollte den PKW nicht mutwillig beschädigen bzw. hat die Beschädigung nicht billigend in Kauf genommen (dies ist abschließend von einem Sachverständigen zu klären).
Ergebnis: Damit hat der Erfüllungsgehilfe den subjektiven Tatbestand nicht erfüllt.
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