Zitat:
Zitat von 7er-Olli
Man kann mit abgelaufenem Tüv und Saisonnummer zum Tüv, und bekommt dann den aktuellen Monat! weil das Auto ja nicht gefahren werden durfte , bevor es wieder Saison hat! Darum Gibt es den Aktuellen Monat.
Anderst wenn man ein dauer zugelassenes Auto hat, und man verpennt 2monate den Tüv, dann gibt es den Segen 2 monate Rückdatiert!
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Da er im September TÜV benötigt und das Kennzeichen bis Oktober gilt ist deine Theorie doch nicht möglich oder?
Laut den neuen Bestimmungen, die wohl fast für jedes Bundesland gilt wird die Plakette zurückdatiert außer der TÜV-Termin wäre beim Saisonkennzeichen außerhalb der Anmeldezeit, was hier ja nicht wäre.
Wäre das Auto abgemeldet beim neuen TÜV-Termin dann müßte bei der Anmeldung neuen TÜV her und der würde dann genau den Monat geklebt wie dann TÜV war.
Selbe Regelung nach meinem Wissen auch für AU.