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Alt 27.10.2012, 11:45   #6
Georgie
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 05.09.2002
Ort: Groß Umstadt bei Darmstadt
Fahrzeug: E32-730i 91, Skoda Superb 2.0 TSI 4x4 Kombi, Audi A4 2.7 TDI Cabrio, 2 Audi A2, Mazda MX5 NA, VW 1302 Cabrio
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Um es noch mal ganz klar zu sagen:
Du brauchst nur eine ganz normale HU (§29 StVZO).
Vollgutachten (§21 StVZO) sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich.
Bis zum 1.4.2007 musste man immer zur Vollabnahme, wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate stillgelegt war.
Habe ich mich gerade letzte Woche schlau gemacht als ich mein 12 Jahre stillgelegtes 1302 LS Cabrio wieder auf die Strasse gebracht habe.

Geändert von Georgie (27.10.2012 um 12:00 Uhr). Grund: StVZO statt StVO
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