Um es noch mal ganz klar zu sagen:
Du brauchst nur eine ganz normale HU (§29 StVZO).
Vollgutachten (§21 StVZO) sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich.
Bis zum 1.4.2007 musste man immer zur Vollabnahme, wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate stillgelegt war.
Habe ich mich gerade letzte Woche schlau gemacht als ich mein 12 Jahre stillgelegtes 1302 LS Cabrio wieder auf die Strasse gebracht habe.
Geändert von Georgie (27.10.2012 um 12:00 Uhr).
Grund: StVZO statt StVO
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