Zitat:
Zitat von Andi750il
Nur weiß ich noch nicht ob ich dann ein anderes Fahrwerk fahren kann und die Niveauregulierung ausbauen kann, da diese defekt ist...
In dem Zug hätte ich gern ein Fahrwerk eingebaut welches eventuell ein bisschen tiefer ist und keine Niveauregulierung hat.
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Wichtig ist ob die Erstzulassung 1989 ist und nicht nur das Baujahr - denn mit 31.12.1989 war eine LWR (in diesem Fall als Niveauregulierung) nicht Pflicht und kann daher ausgebaut werden, bei EZ ab 1.1.1990 wäre die Nachrüstung einer LWR Pflicht.
Alles weitere muss nur Zeigenössig sein, das soll bei einer Tieferlegung eigentlich kein Problem sein, da gab es in den 80'er und 90'er genug Anbieter.