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Alt 14.01.2004, 20:55   #6
IMANUEL
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In den Ländern der EU sind eine oder zwei Nebelschlußleuchten vorgeschrieben.

Wieviel NSL ein Auto hat, ist dem Hersteller überlassen.
Aber so, wie die ABE erteilt wurde, muß das Auto ausgestattet sein.

Ältere Autos dürfen so rumfahren, wie es zum Zeitpunkt der Herstellung zulässig war.

Die linke Heckleuchteneinheit an meinem E32 war mal die US-Ausführung.
Da sind gar keine Kabel und Kontakte dran, weil in den U.S. damals (heute auch noch ?)
nur eine NSL zulässig war.

Das hatte ich regelmäßig Ärger beim TÜV, weil eben in der ABE zwei drinstehen.

Ich halte die NSL für ziemlich überflüssig.
Dauernd gehen mir die Deppen auf den Senkel,
die bei ein bißchen Dunst oder in geschlossenen
Ortschaften die NSL einschalten und blenden.


Gruß Manu
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