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Alt 28.07.2004, 09:47   #3
Beatsurfer
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Zunächst erst mal alles Gute zum Geburtstag!

Also ich würde dem Käufer die Sache nochmal so wie hier geschrieben darlegen und darauf verweisen, dass die Rücklichter ja bald da sein müssten. Das Versehen tue Dir leid, davor sei nun aber mal niemand gefeit. So einfach von dem Vertrag kommt der Käufer jedenfalls nicht los. Dazu müßte er Dir erstmal eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Wenn Du die nicht einhältst, kann er zurücktreten. Aber so eine Frist hat er ja wohl nicht gesetzt. Und die Lieferung ist ja schon unterwegs.

Strafanzeige ist wohl leider zur Zeit ein beliebtes Drohmittel. Warum können die Leute nicht vernünftig miteinander reden? Jedenfalls kann ich hier bei Dir keinerlei strafrechtlich relevantes Verhalten erkennen.

Alles Gute mit der weiteren Abwicklung!
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Gruss

Beatsurfer
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