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Alt 15.11.2020, 12:43   #2
Ich e32
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Die sind nicht zulässig im Straßenverkehr.... Auch wenn sie das so schreiben. Der Scheinwerfer ist nicht mit diesem Leuchtmittel geprüft worden und somit verliert er seine BE. Diese wieder zu erlangen kostet Unsummen, da ein Lichttechnisches Gutachten angefertigt werden muss.
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