Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Wer sagt das bzw. wo steht das drin?
|
Der TÜV. Allgemein halten sich alle Prüforganisationen wohl an die Regelung des „VdTÜV Merkblatt 751“. Darin steht in Anhang II, Absatz 5.1.9:
"Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können."
Die STVZO macht in §30 nur ein paar allgemeine Angaben, die zumindest eine Beschränkung der Bodenfreiheit nahelegen.