@Lexmaul
Die Garantie würde 60% der Arbeitskosten und 40% für Austauschteile zahlen, den Rest überbnimmt der Händler im Rahmen der Gewährleistung.
Wenn kein "Bedienungsfehler" vorleigt, der zum, recht typischen..., Bruch des D/G-Zylinders geführt hat.
Weil es dich scheinbar wirklich interessiert, Sebastian... Laut einem BGH-Urteil vom 11.11.2008 heisst es im Gewährleistungfall "Ein normaler Verschleiß hat angesichts der vom Berufungsgericht festgestellten üblicherweise zu erwartenden Fahrleistung eines solchen Getriebes von 259.000 Kilometern nicht bestanden. Es liegt demnach, zunächst mal rechtlich eindeutig, ein Sachmangel vor...
Das weiß wohl auch der halbwegs kundige Händler, daher wohl auch seine Strategie, die Argumentation auf den behaupteten Bedienungsfehler abzustellen und sich die Versicherung, die erfahrungsgemäß ebenfalls kein Geld in die Hand nehmen will, mit vor diesen Karren zu spannen...
Gruß, Micha
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Es gibt zwei Arten von Fußgängern... : die schnellen und die toten... (Robert Lembke)
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