E39 Getriebe 5HP19 defekt
Howdy zusammen,
hatte mir vom Händler, mit externer Garantie, einen 2001er 530i Touring, mit knapp 180tkm Laufleistung, gekauft.
Nach nur knapp 3 Monaten und ungefähr 1.500 Kilometern ist plötzlich der Rückwärtsgang "gestorben": Bin Abends recht zügig auf einem großen Parkplatz in eine Parklücke hinein, rückwärts, und morgens, da ging es dann plötzlich nur noch vorwärts. In Fahrstufe "R" bewegte sich gar nichts mehr, außer dem rechten Außenspiegel.
Habe mich ein wenig schlau gemacht, das kommt bei diesem Automaten leider schon mal, auch ganz spontan, vor. So weit, so schlecht...
Der Händler und auch der Garantiegeber verweigern mir aber nun, für mich überraschend, jeglichen Anspruch auf eine Reparatur oder einen Austausch. Man könnte mir per Gutachter nachweisen, im Rahmen einer Untersuchung beim Händler, dass ein Bedienfehler vorgelegen hätte gruebel
Man würde den Wagen alternativ zurücknehmen können, mir aber höchsten 3.500 EUR zurück zahlen wollen. Die Sache stinkt doch gewaltig! Ich selber habe 5.000 EUR, es ist ein sehr üppig ausgestatteter Individual aus erster Hand in einem ansonsten super Zustand. Mein Anwalt rät mir dennoch auf das Angebot einzugehen...
Wie bitte soll denn der Bedienfehler überhaupt ausgesehen haben und kann man tatsächlich, rechtssicher, nachweisen, was genau zu dem Defekt geführt hat!?
Wäre super, wenn jemand Klartext zu dieser Sache parat hat. Ich will nicht mal eben 1.500 EUR versenken...
Gruß in die Runde, Micha
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Es gibt zwei Arten von Fußgängern... : die schnellen und die toten... (Robert Lembke)
Geändert von Quiqueg (12.06.2015 um 18:43 Uhr).
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