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Alt 13.11.2009, 14:41   #1
Christian
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Standard Bitte beachten: wie schreibe ich eine Händlerbewertung rechtssicher?

Hallo Forum,

da hier schön öfter Händlerbewertungen bzw. Erfahrungen beim Händler nicht ganz rechtssicher formuliert wurden, möchte ich folgend einige Hinweise dazu geben. Vorweg sei mitgeteilt, dass ich kein Rechtsanwalt bin und versuche mit gesundem Menschenverstand an die Sache heran zu gehen. Wenn sich hier ein Anwalt findet, der meine Hinweise bewerten und verbessern kann, dann wäre ich sehr dankbar!

Zunächst möchte ich Grundsätzliches zur Meinungsfreiheit schreiben, wobei ich mich hier auf Hinweise aus wikipedia beziehe.

Generell darf hier jeder seine persönliche Meinung zum Besten geben. Allerdings gibt es bei der Meinungsfreiheit auch Grenzen, die ich bitte auch beim Formulieren von Beiträgen in diesem Forum zu beachten!

Folgendes ist bei der Formulierung von Beiträgen im Forum nicht erlaubt:
  • es darf nicht die Ehre eines Menschen verletzt werden, es darf nicht beleidigt oder verleumdet werden.
  • es dürfen keine geheimen Dinge veröffentlicht werden.
  • es darf keine übermäßige Kritik an eigenen oder ausländischen höchsten Staatsvertretern wie Staatsoberhaupt oder Gerichten geleistet werden.
  • die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes sind zu beachten.
  • es darf kein unlauterer Wettbewerb durch Herabsetzung ("Madigmachen") von Ware oder Dienstleistungen eines Konkurrenten betrieben werden.


Kommen wir nun zurück zu den Bewertungen von Händlern. Entsprechend der zuvor genannten Einschränkungen darf hier also jedes Mitglied seine persönliche Meinung zu einem Händler abgeben.

Um teure Abmahnungen zu umgehen sollte folgendes vermieden werden:
  • Bitte keine allgemeinen Empfehlungen für andere aussprechen, sondern nur die eigene Meinung darlegen. Bitte nicht schreiben "Achtung! Hier nicht kaufen!" sondern besser "hier werde ich nicht mehr einkaufen".
  • Selbstverständlich sollten keine Schimpfwörter benutzt werden.
  • Man sollte einen Bericht so sachlich und genau wie möglich verfassen. Bitte nichts dazu erfinden oder ausschweifen, und auch nicht wichtige Dinge weglassen. Wenn ein Händler negativ aufgefallen ist, sollte man trotzdem nicht die positiven Dinge unterschlagen.
  • Den Namen von Verkäufern besser nicht ausschreiben, da sonst ggf. gegen Persönlichkeitsrecht verstoßen wird. Also statt "Verkäufer Meier" lieber schreiben "Verkäufer M.".
  • Keine Telefon-Nummern oder e-Mail-Adressen des Händlers nennen.

Mehr fällt mir im Augenblick nicht ein. Wenn man sich an die genannten Hinweise hält, sollte es keine Probleme geben.

Gruß,
Chriss
Christian ist offline