Hallo Erwin,
ja so wie du das machst, kann dich keiner wegen einer Gewärleistung belangen, da das Geschäft zwischen deinen Kunden und Käufer getätigt wird.
In dem Fall von oben, kommt es darauf an, wer in den Kaufvertrag als Verkäufer auftritt.
Kann es jetzt nicht ganz genau sagen, aber wenn er iA verkauft wird, kannst du dich als Händler freikaufen, wenn der angebliche Verkäufer/Kunde es bestätigt.
Sollter der Wagen aber legal vom Händler gekauft worden sein und nur im Kundenauftrag wegen der GW verkauft wird, macht er sich strafbar und Haftet.
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