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Alt 01.10.2016, 15:19   #9
Klaus H.
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Übrigens, die Wandelung gibt es seit der Schuldrechtsreform nicht mehr. Das läuft jetzt über die Vorschriften des Rücktritts. Praktisch geändert hat sich aber in der Durchführung nichts.

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://de.wikipedia.org/wiki/Wandelung


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Viele Grüße & Schönes Wochenende
Klaus
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