Der Gesetzgeber schätzt ja nur das Gefahrenpotenzial ein. Für einen Dauerbetrieb würde ich das Gerät natürlich nicht nutzen. Das macht man bei einer Standheizung natürlich auch nicht - es sei denn, man funktioniert seinen PKW als Wursttheke o. ä. um. Manche Mitmenschen sind wegen viel weniger genervt...
Geändert von Amber (13.07.2011 um 14:03 Uhr).
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