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Alt 20.05.2010, 16:47   #6
E66-Fan
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Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Ergo: lass es lieber - kostet Dich im Zweifelsfall nur Kohle für Gutachter, Rechtsanwalt etc.
...und du darfst beim Weiterverkauf den Unfallschaden nicht arglistig verschweigen.
Hast du jetzt nur ein vage Vermutung ohne begründeten Verdacht, sollte dir eigentlich keiner was können.

Zitat:
Zitat von Coldmann Beitrag anzeigen
in der auto history ist auch nix hinterlegt.
Da fällt mir ein:
Es muss davon nichts in der "BMW AG-Historie" stehen. Die Reparaturen werden i.d.R. nur bei dem ausführenden Vertragspartner hinterlegt. D.h. wenn du dem wirklich weiter nachgehen möchtest, wäre vermutlich nur die Historie von besagtem Händler aufschlussreich.
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