Zitat:
Zitat von Andimp3
Ergo: lass es lieber - kostet Dich im Zweifelsfall nur Kohle für Gutachter, Rechtsanwalt etc.
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...und du darfst beim Weiterverkauf den Unfallschaden nicht arglistig verschweigen.
Hast du jetzt nur ein vage Vermutung ohne begründeten Verdacht, sollte dir eigentlich keiner was können.
Zitat:
Zitat von Coldmann
in der auto history ist auch nix hinterlegt.
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Da fällt mir ein:
Es muss davon nichts in der "BMW AG-Historie" stehen. Die Reparaturen werden i.d.R. nur bei dem ausführenden Vertragspartner hinterlegt. D.h. wenn du dem wirklich weiter nachgehen möchtest, wäre vermutlich nur die Historie von besagtem Händler aufschlussreich.