Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 12.03.2005, 23:39   #15
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von rednose
Im Rahmen der Sachmängelhaftung muß der Verkäufer beim Verkauf an Privatpersonen innerhalb der ersten sechs Monate für ALLE Mängel VOLL aufkommen und diese kostenfrei beseitigen. Es sei denn, er kann nachweisen, daß die Mängel schon beim Kauf vorhanden waren, dann sollten diese ja im Kaufvertrag stehen, ausgenommen sind natürlich normale Verschleissgeschichten (wie dein Kofferraumdämpfer, da mußt du zahlen). ...
Steht nichts im Vertrag, geht die Rechtsprechung davon aus, das die Mängel schon bei Fahrzeugübergabe vorhanden waren ...
Nach Auffassung des BGH in seinem diesjährigen Grundsatzurteil ist dies so nicht ganz richtig.
Denn zunächst mal mußt Du als Kunde nachweisen, daß es sich überhaupt um einen Sachmangel handelt, und nicht nur um alters- oder gebrauchsbedingten Verschleiß!
Und darunter fällt mehr, als man sich als Kunde so vorstellt. Immerhin kaufst Du ja keinen Neuwagen.

Erst wenn Dir der Nachweis gelungen ist, daß es sich um einen Sachmangel handelt, gilt das von Dir dargestellte.
Sobald sich das bei den Händlern als Erkenntnis gesetzt hat, dürfte deren bisherige Unsicherheit einer kleinlicheren Handhabung weichen.

Deshalb finde ich das Angebot mit den 150 € SB bei den geschilderten Mängeln, die nicht alles Sachmängel sind, schon großzügig. Also ich hätt's ganz schnell angenommen.

Greets
RS744
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten