Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 30.09.2004, 21:58   #4
IMANUEL
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von IMANUEL
 
Registriert seit: 13.01.2003
Ort: Berg / Pfalz
Fahrzeug: E32 730i / 3.5R6
Standard Gefahren für 'Vergeßliche'

Also, daß man den Amis alles aufschreiben muß
und am Besten ein Schild mit der Aufschrift:
>Nach Fahrtende Zündschlüssel abziehen<
ans Armaturenbrett nagelt, ist mir schon klar

Aber in Deutschland ist es eigentlich selbstverständlich,
daß man den Zündschlüssel abzieht.

Auch in der abgeschlossenen Garage !
Wird das gute Stück nämlich geklaut,
und man kann der Versicherung nicht
alle Schlüssel vorweisen, kann es sein,
daß nicht gezahlt wird.

Der, bzw. die Fahrzeugschlüssel sind so aufzubewahren,
daß keine 'Unbefugten' dran kommen.
Stibitzt der 14jährige Filius den Schlüssel
für eine Spritztour und baut Schrott,
bleibt wahrscheinlich Pappi auf dem
Schaden sitzen, weil die Versicherung
die Zahlung verweigern kann.

Genauso ist das Fahrzeug abzuschließen,
wenn 'man sich vom Fahrzeug entfernt'
und keiner drin sitzt.
Sieht die Polizei oder Politesse ein nicht
abgeschlossenes Fahrzeug, gibt's Strafzettel.
Wie das bei Cabrios ist, weiß ich nicht.

Ich habe gerade vor kurzem gelesen,
daß einem das Auto geklaut wurde,
obwohl er 2 (zwei) Meter (!) nebem dem Auto stand.
Aber der Zündschlüssel steckte halt.
Die Versicherung zahlte nicht.

Steht eigentlich nicht in der BA,
daß man den Zündschlüssel abziehen muß ?


Gruß Manu
__________________
Heute ist der erste Tag vom Rest meines Lebens.
IMANUEL ist offline   Antwort Mit Zitat antworten