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Alt 16.08.2013, 18:42   #8
krie6hofv
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Ihn kontaktieren und ihm vorwerfen das er die PAX-Angabe absichtlich nicht aufgeführt hat würde ich trotzdem. Da er ja Reifen montiert und wieder demontiert hat, muss er ja davon gewusst haben. Bei solchen speziellen Felgen, die nicht wie in der Überschrift angegeben für 5er GT/F01 oder F02 sondern für einen F03 sind hätte diese Information einfach dabei stehen müssen. Für den Käufer sieht es (absichtlich) so aus als wenn es handelsübliche Felgen wären und damit ist das einfach eine nicht korrekte Darstellung und meiner Meinung nach ein Rücknahmegrund.

Öffne doch erstmal einen Problemfall bei eBay wegen falscher Artikelbeschreibung.
Hast du per PayPal bezahlt?
Ansonsten könntest du dir evtl. die Mühe machen und bei sämtlichen Reifenhändlern in seiner Umgebung anrufen und fragen ob dort die Reifen auf- und abgezogen wurden. An so einen Spezialfall werden die sich wohl erinnern Wenn du so Zeugen findest die bestätigen können das er von der PAX-Problematik wusste, dann stehen die Chancen doch ganz gut.
Wird trotzdem lange dauern und ohne Anwalt wird er sich wohl kein Stück bewegen
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