Zitat:
Sie gilt nur für den ersten Tag der Übernahme des Fahrzeuges. Alle Mängel die nach diesem Tag neu auftreten, fallen nicht unter die Gewährleitung.
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genau das hatte ich gemeint. jetzt stimmts ja auch. das oben war bullshit, mit dem einen tag.....
gruss jürgen
[Bearbeitet am 9.5.2003 um 20:26 von JB740]