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Alt 11.02.2007, 23:08   #6
ReaperRich
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noch was: sollte sich herausstellen, dass er es getan hat, dann gibt es mehrere möglichkeiten:

1. du hast das recht, vom kaufvertrag komplett zurückzutreten u bekommst das komplette gelf zurück und gibst das auto wieder ab. dabei spielt es eine gewisse rolle, wie lange der kauf zurück liegt. ist einer von euch ein händler ist die frist 2 jahre. seit ihr beide privatleute ist die frist 30 jahre bei schwerem betrug und davon ginge ich in diesem fall aus

2. du willst den wagen dennoch behalten und kannst in diesem fall minderung verlangen. dafür gibt es listen. heisst: wenn es wirklich 100.000 km sind, sieht der zuständige in die schwackeliste (oder so) und erstattet dir die differenz. beispiel: du hast für einen 7er, der in wahrheit 200.000 runter hat, 4500 geblecht, weil du dachtest, der hätte erst 100.000 runter. dann stelt sich das heraus und laut liste ist der mit 200.000 nur noch 3500 wert. also bekommst du 1000 ersattet. logisch

3. auf schadenersatz wirst du nicht klagen können, da dir ja kein schaden entstanden ist in dem sinn.

fazit: wenn dir der wagen gefällt und er gut läuft, nimm die differenz u freu dich. wenn der wagen nun scheisse läuft und du meinst, dass es an der hohem km-zahl liegt, tritt vom vertrag zurück.
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