Sorry Gasi - da hast Du mich aber gründlich missverstanden!!!
Ich hab das nur als Beispiel gebracht, wie 1 Begriff 2 unterschiedliche Bedeutungen haben kann ...
MEHR NICHT!!!!!!
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
18 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.05 - 17.08.23
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