Zitat:
Zitat von altbert
Kommt darauf an, wann der Auspuff verbaut und eingetragen wurde.
War dies in den ersten 10 Lebensjahren des Autos, kein Problem.
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War es später, dann geht’s wohl nicht.
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Das stimmt so nicht. Als zeitgenössisch gelten alle Umbauten, die spätestens 10 Jahre nach der erstmaligen Inbetriebnahme des Fahrzeugs vorgenommen wurden oder
werden konnten. Es reicht also, wenn es
hätte verbaut werden können (und solche Umbauten auch tatsächlich, nicht nur theoretisch, seinerzeit praktiziert wurden).
Man kann daher einen BJ1980-Oldi mit max. BJ1990-Tuning-Teilen (sofern dazumal nicht unüblich) auch im Jahre 2021 noch verbasteln, das steht einem H nicht entgegen - also z.B. einen E 23, sofern man alle alten Teile parat hat, auch heutzutage noch getrost verhartgen, verschnitzern oder verbuchloern.
Du hättest Deine Gasanlage auch morgen noch einbauen lassen können, solange es eine Anlage ist, die dem technischen Stand und in Umbauausführung von "BJDeinesE38 plus max. 10 Jahre" entspricht.
Olli