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Alt 13.07.2021, 17:11   #7
Arvak
Erfahrenes Mitglied
 
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Ort: Elmenhorst
Fahrzeug: e31 850i ('91); e32 750iA ('91); e34 535i ('90); e36 328iA Cab.('98); e38 750i ('01); e39 540iA Touring ('01); e46 330iA Touring ('02); e61 530d ('07)
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Wie alt ist denn Deine ZB I (Fahrzeugschein)?
Seit einigen Jahren werden alle Dokumente (ABE, Gutachten, etc.) bei den Zulassungsstellen eingescannt. Somit können die möglicherweise auf die damals eingereichten Unterlagen zugreifen. Der Eintrag ist ja nicht einfach so entstanden...

Ich denke, mit dem Tippfehler bei "Hersteller" und der absurden Reifendimension hat man ziemlich gute Argumente, die ZLS freundlich um eine Korrektur zu bitten...
Den Eintrag hast Du ja nicht selber vorgenommen, sondern Mitarbeiter der ZLS bei Erstellung der Dokumente.

In der ZB II (Fahrzeugbrief) sind seit dem "neuen" Layout (2005) keine Eintragungen zu Rad-/Reifenkombinationen etc. mehr enthalten.
Das ist für die Werksfreigaben seitdem in den CoC-Papieren. Für Eintragungen von Zubehör greift hier nur die ZB I (Fahrzeugschein)

Geändert von Arvak (13.07.2021 um 17:17 Uhr).
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