Zitat:
Zitat von Grimmjar
zwei sätze hätten gelangt
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Na da bin ich mal gespannt, wer die wesentlichen Informationen aus diesem Urteil in 2 Sätzen zusammenfassen kann - ich jedenfalls nicht.
Und die Moral von der Geschicht: besser beim Verkauf auch beseitigte bloße Blechschäden als "Unfall" angeben, dann passiert einem dasselbe nicht.
Greets
RS744