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Alt 28.02.2005, 22:10   #10
maser
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Registriert seit: 26.02.2005
Ort: München (u. New York)
Fahrzeug: 740i E65 FL 09/05
Standard 1% Regel

Die Bereitstellung des Arbeitgebers durch Barkauf, Finanzierung oder Leasing des PKWs spielt für die Berechnung der zusätzlichen Einnahme keine Rolle. Ebenfalls ist das Alter oder die Kilometeranzahl des PKWs bedeutunglos. Es zählt lediglich der Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für die Sonderausstattung einschließlich der Umsatzsteuer

Beispiel (Brutto-Werte):
Listenpreis 740 I: 68.000
+Gute Sonderausstattung: 22.000
= Anzusetzender Betrag, entspricht Gesamt-Bemessungsgrundlage: 90.000

Gem. § 6 (1) Nr.4 S.2 i.V.m. § 8 (2) S.2 EStG muss dem Arbeitnehmer 1% als zusätzliche Einnahme angerechnet werden = 900 Euro/Monat

Gem. § 8 (2) S.3 EStG muss für private Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte weitere 0,03% pro Kilometer dem Arbeitnehmer als zusätzliche Einnahme angerechnet werden.
Z.b. Wohnungsstätte <--> Arbeitsstätte = 30 km
--> (90.000/100) x 0,03% x 30km = 810 Euro/Monat


Gesamt-Einnahme pro Monat = 1710 Euro
Spitzensteuersatz 2005: 42% --> folglich kostet Sie das Auto 718,20 Euro/Monat.
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