Zitat:
Du kannst zwar, darfst aber nicht deinen Airbag anbschalten bzw. entfernen. Es ist in Deutschland nicht zulässig, ein Fahrzeug mit Airbag auf eines ohne Airbag umzubauen. Denn es dürfen keine sicherheitsrelevanten Einrichtungen entfernt werden. Was bedeutet, dass du den Airbag zwar abschalten und anschließend rausschmeißen kannst, aber DANACH nur noch in deiner Einfahrt hoch und runter fahren kannst, da dein Autochen keine Betriebserlaubnis mehr hat und der TÜV dir diese Einrichtung nicht austragen darf!
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So kenne ich das auch, aber das ist anscheinend nur halb richtig! Beim E30 wurde es schon oft gemacht, den Airbag raus und das auch mit Eintragung!
Hintergrund ist der das es für den E30 auch eine ABE ohne Airbag gibt! Beim E32 sieht es genauso aus, es gibt Fahrzeuge die keinen Airbag haben! Von daher denke ich schon das das mit dem Rückrüsten geht, bei nem E38 geht das dann natürich nicht mehr!