Soeben hatte ich meinen Leib-und-Magen-Sachverständigen an der Strippe.
Den Wiederbeschaffungswert hat er auf rund T€uro 8.400,00 taxiert. Der Schaden verhält sich über etwa T€uro 5.500,00 bis knapp T€uro 6.000,00 brutto. Da ich von Gesetzes wegen vorsteuerabzugsberechtigt bin, werden mir 19 % vom Schadensbetrag abgeknabbert, was zu einer Kürzung von irgendwo zwischen T€uro 1.000,00 und etwa T€uro 1.100,00 führt. Bleiben mir also rund T€uro 4.700,00, mit denen ich den Aufenthalt des Blauen auf der Beauty-Ranch finanzieren kann











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Hinzu addieren sich noch einige Scheinchen für den Nutzungsausfall. Hatte ich doch fast vergessen. Ich vermute einfach mal, dass mir so 7 Tage zugestanden werden.
Aus einem Gegenstandswert von wohl zwischen T€uro 5.000 und T€uro 6.000 - die Gutachterliquidation wird ja in den Gesamtregulierungsbetrag eingerechnet - ergibt sich zudem eine Gebührenforderung von T€uro 459,40 netto bzw. T€uro 546,69 brutto. Bei dieser Forderungsposition erhalte ich die Merkelsteuer von der gegnerischen Haftpflicht, da ich ja keinen hinter mir stehenden Mandanten habe, der sie mir erstatten müsste.
Wenn da mal nicht der eine oder andere Taler übrig bleibt, um den steinigen und kostenintensiven Weg nach Castrop-Rauxel anzutreten



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Und ja. Da ich auch als Rechtsverdreher kein völlig gewissenloser Zeitgenosse bin, tut mir der Junge auch und aufrichtig leid. Seine Mama hat ja nicht nur den Verlust ihres SF-Rabatts zu beklagen, sondern nun auch kein Auto mehr. Es sei denn, der KA war eigens für den Sohnemann angeschafft worden. Dem blüht - ich sagte es ja bereits gestern - neben einem Bußgeld von rund T€uro 150,00 und 3 Punkten noch die Nachschulung.