Zitat:
Zitat von Bumer
Wie schafts es denn der E90 Fahrer?
Muss er jeden Polizisten beweisen, dass es von Werk aus so ist?
Eingetragen oder Gutachten gibts ja bei dennen nicht!
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Moin,
eine Erklärung ist, daß es in D immer dann Kollisionen mit der StvZo gibt, wenn aus einer konventionellen Leuchte durch Austausch der Glühbirne in eine LED (bzw. mehrere) Leuchte wird.
99% dieser Aktionen sind nicht zugelassen, soweit es sich dabei um Begrenzungs/Blinkleuchten aller Art handelt.
Eine zugelassene LED-Leuchte hat immer den kompletten Leuchtkörper mit integrierten LED's.
Grund dafür ist der gerichtete (nach oben vom Platinenboden aus gesehen) Lichtstrahl einer LED. Weit entfernte seitliche Reflexionsflächen, wie in einem "großen" Scheinwerfergehäuse, würden mit einer einzigen LED so gut wie garnicht reflektieren.
Darum wird stattdessen eine homogene Fläche aus vielen kleinen LED Scheinwerfern gebaut -> gut zu sehen beim e65
So eine Leuchte kann man dann typprüfen lassen und verbauen, wenn die grundsätzlichen Anforderungen an Helligkeit & Abstrahlwinkel bestimmter Resthelligkeit erreicht werden.
Das umgekehrte (und von vielen gewünschte) LED Nachrüstleuchtmittel der KFZ-Glühlampen
MIT Typzulassung läßt leider immer noch auf sich warten...
Die
Kennzeichenbeleuchtung ist so'n bischen Grauzone.
sie muß leuchten, stellt aber kein Sicherheitsmerkmal, wie z.B. Bremslicht / Blinker usw. dar.
Insofern wäre die sichtbare Umrüstung auf LED wahrscheinlich nur mit einem erhobenen Zeigefinger zu kommentieren seitens der Ordnungshüter.
entsprechend konstruierte Leuchtmittel lassen auch die Lampenkontrolle im BC nicht nervös werden....
Ein E90-Kennzeichenlicht mit fester LED Leuchtquelle und Prüfzeichen passiert diese Hürde locker...