Zitat:
Zitat von benprettig
@Schweizer
Du kennst wahrscheinlich auch in einem Ankaufvertrag nicht die Frage, ob das Fahrzeug als Mietwagen oder als Fahrschulwagen oder als Taxi eingesetzt wurde....
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Vertraglich lässt sich eine Menge vereinbaren, das ist aber etwas anderes als eine (gesetzliche oder per Rechtsprechung festgestellte) allgemein verbindliche Verpflichtung.
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"Spoiler und laute Tüten machen aus einem 7er keinen Supersportwagen, sondern einfach nur einen lauten und hässlichen 7er."
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