Zitat:
Zitat von Schweizer
Kein Händler ist verpflichtet Auskunft über den Vorbesitzer zu machen!
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Kein Händler ist verpflichtet, mir überhaupt irgendwas zu verkaufen. Aber wenn er mir was verkaufen möchte, sollte er zur Kenntnis nehmen, dass ich die Vorgeschichte transparent gemacht haben möchte und im Idealfall mit dem (einzigen) Vornutzer telefonieren oder persönlich sprechen will. Sonst geht da gar nichts.
Matthias