@Bommelmann: Nur weil es den VFL auch ohne SWA gab, heißt das nicht, dass bei einer Nachrüstung diese auch weg bleiben darf.
Die StVZO regelt deutlichst (
§50 StVZO):
Zitat:
(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
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Selbst wenn du dich über eine solche Regelung hinwegsetzen möchtest, bleibt zu bedenken, dass bei normalen Scheinwerfern (ich bin mir nicht sicher, ob es beim 7er auch so ist) das Abblendlicht aus geht, wenn das Aufblendlicht angeht (Siehe Pkt 3 meines Zitats). Wenn du also mal eine kleine Lichthupe auf der Autobahn einlegst, hast du die Lebenszeit deiner Xenonbrenner direkt halbiert.
Wenn man die Lust und das Geld hat, alle 3 Monate neue Brenner zu kaufen, kann man das gern machen, aber ich würde eher davon absehen
