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Alt 13.05.2003, 12:47   #10
FrankGo
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Zitat:
Original geschrieben von Churchill
hallo,
ich habe mich gestern mit einem freund unterhalten, der hauptkommisar bei der hiesigen polizei ist und der sagt, dass das freischalten an sich nicht strafbar ist, aber das schauen während der fahrt verstößt gegen die StVO und ist strafbar.
darüber hinaus sollte sich jeder, der für einen anderen das tv freischaltet, vorher schriftlich geben lassen, dass der jenige damit einverstanden ist, dass sein tv freigeschaltet wird und er sich über die risiken im klaren ist.
natürlich sollte man dies auch gleich mit einem haftungsausschluß für folgeschäden, wie z.b. verkehrsunfälle durch unaufmerksamkeit im straßenverkehr, verbinden, da man sonst ganz schnell mit im gleichen boot sitzt, wenn wirklich mal etwas passiert.
sollte es zu einem verkehrsunfall kommen und wird einem nachgewiesen, dass man das TV während der fahrt an hatte, so erlischt die betriebserlaubnis des fahrzeuges und es besteht kein versicherungsschutz!!!
ASLO VORSICHT...

NEGATIV.

Der Fahrer (und der Halter) sind für den ordnungsgemäßen Zustand des Wagens verantwortlich.
Der Fahrer ist dafür zuständig, dass er sich auf den Verkehr konzentrieren kann etc..
Fahrlässig oder grob fahrlässig ist es bei 100 km/h TV zu GUCKEN.
Aber Radio (auch welches bei dem Serienmäßig Bilder mitgeliefert werden) wird von den Versicherungen als "grundsätzlich ungefährlich" eingestuft.

.. und Radio kann auch extremst ablenken... Hörspiele, etc... aber Nachweis ??
Nur das Freischalten des TVs gibt rechlich keine Probleme.
Das Nutzen als TV aber evtl... Im Stau: sollte keine Sorgen machen, da mal länger als 0.3 Sekunden drauf zu gucken.
Bei 100km/h aber ist das Display fürs Auge tabu.
Der Ton aber... keine Probleme...
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Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
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