Zitat:
Zitat von Backtotheroots
@all
Erstmal danke für das Feedback.
Wie Thorsten schon gesagt hat, gehen einige "Vorschläge" in eine Richtung, die ich hier nicht mit Namen nennen möchte.
Dies ist aber nicht meine Art und kommt auch nicht in Frage!
Es bleibt natürlich die entscheidenen Frage: Ist dies alles so rechtens?
Klar ist ein blöder Ablauf und die Versicherung ist sicherlich nicht gerade glücklich darüber. Andererseits habe ich genau für sowas ne Privathaftpflicht.
Da es sich bei der Scheibe um ein sicherheitsrelevantes Teil hanelt, muß ich sie tauschen lassen. Die Frae ob ich dies will oder nicht erübrigt sich. Im übrigen würde es ansonsten keinen TÜV geben beim nächsten Mal.
Ergo; der Tausch wird kausal zwangsläufig durch dieses Mißgeschick hervorgerufen. Wäre der Vorfall nicht passsiert, hätte ich die Scheiben nicht tauschen müßen. Somit auch mein Unverständnis, dass ich hier auf Kosten sitzen bleiben soll. Zumal ich nicht nachvollziehen kann, welche imaginäre Wertminderung eine Scheibe haben soll und wie sich diese errechnet.
Gruß
Dirk
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Hallo,
Haftpflichtversicherungen ersetzen immer nur den Zeitwert. Stell Dir mal vor, Du schmeißt aus Versehen den 30 Jahre alten TV bei Jemand um. das Ding hat damals 1500 DM gekostet. Soll die Versicherung allen Ernstes 750 € für ein 30 jahre alten TV bezahlen. Oder 50.000 € für einen E32 der nen Totalschaden hat. Gemäß BGB musst DU in der Lage sein mit der Kohle einen Artikel gleicher Art und Güte kaufen können.
Daher rechne über TK ab. Ich kann da nicht mal einen Versicherungsbetrug erkennen. Wenn Du eine Rechnung einreichst und der Schaden noch nicht der Haftpflicht gemeldet wurde, ist das überhaupt kein Problem.
Ausserdem schreibst Du, du hättest eine Haftpflicht. Du hast den Schaden doch wohl nicht deiner eigenen Haftpflicht gemeldet, oder ?
gruß