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Alt 21.04.2003, 11:42   #3
L7
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Fahrzeug: E38 L7, E32 750iL HighLine, S55L AMG, Carrera 4 Cabrio
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Zitat:
Original gepostet von Loti
Frage:
Weiß jemand ob dies erlaubt ist und ob es vielleicht Folgen hat wenn was passiert(Versicherung zahlt nicht...)?
Es ist definitiv nicht verboten, wie etwa das Handybedienen während der Fahrt.

Früher haben die Hersteller (z.B. DC) es noch gegen eine Hanftungsverzichtserklärung freigeschaltet; dies wird nun nicht mehr getan, da diese Erklärung rechtlich nicht haltbar ist. Offiziell gibt es also keine Freischaltungen mehr.

Es steht zu vermuten, daß die Versicherung rumzicken wird, wenn Sie Dir nachweisen kann, daß das Fernsehen ursächlich zum Unfall beigetragen hat.
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