Zitat:
Zitat von RS744
Lies mal die "AGB" der Tauschbörse! Und so ist schon so mancher, der wie @Volksmund nur so 20-30 Stücke gesaugt hat, ins Visier geraten. Typische Schwelle liegt bei 50 angebotenen Stücken. Die beauftragte RA-Kanzlei stellt Strafanzeige, um über die StA an die (IP-)Adresse des "Anbieters" zu kommen. Und dann folgt die Schadensersatzforderung in der benannten Höhe.
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Wer sagt auch was von p2p`?
Sharehoster a la Rapidshare machen einem da das Leben schon um einiges leichter...
Gruß*K