Hallo,
für alle die dieses Thema interessiert, wollte ich den neusten stand der Dinge mitteilen.
Der Vorbesitzer hat zunächst per Anwalt einen weiteren Schriftverkehr mit meinem Anwalt vorgezogen indem es sich um nichts weiteres drehte, was ist wenn...
... wenn er 1000,00 € an mich zurückzahlt.
... wenn er nicht zahlt.
Der Vorgang solte ihm eigentlich auch sein Anwalt erklären können aber der meinige tat dies auch gerne, und stellt Euch vor.......
... seit gestern sind auf meinem Konto 1100,00 € über den Anwalt der Gegenpartei gutgeschrieben, genau die hälfte von dem, was ich für den Wagen bezahlt habe.
Jetzt ist zwar das Gefühl des Betrogen seins, nicht vergessen, aber den Wagen für 1100,00 € zu kaufen läßt nicht ausschließen, das man einige Reparaturen daran zu machen hat und ich denke, das es auch diesem jungen Herren noch einiges an Ärger bringt, da sich ja auch diverse Ämter bereits mit ihm in Verbindung gesetzt haben wegen der EV zwecks verlorenem Fahrzeugbrief der doch wieder, komischerweise, mit einigen Vorbesitzern aufgefunden wurde.
Euch allen nochmals recht herzlichen Dank für die Tips und Ratschläge
Gruß
Mike