Folgendes ist sicherlich für die Durchsetzung von Ansprüchen interessant:
1.
Wenn der Verkäufer ein "windiger" Geschäftsmann ist, sogar das Telefon nicht abnimmt usw., kann es sehr fraglich sein, ob bei diesem Geld zu holen ist. Deshalb ist es gut, wenn eine Rechtsschutzversicherung einspringt. Beauftragt man nämlich einen Anwalt, geht evtl. sogar vor Gericht, so bleibt man auf den Kosten sitzen, wenn bei dem anderen nicht zu holen ist.
2.
Der Verkäufer kann sich wahrscheinlich nicht damit herausreden, er sei an dem manipulierten Tachostand nicht Schuld. Da ist die Rechtsprechung sehr verkäuferunfreundlich. Das läßt sich aber mit Sicherheit nur sagen, wenn man den Kaufvertrag anschaut. Was steht denn zu den km drin?
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