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Alt 12.12.2003, 07:44   #3
OlliE23
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Hallo Mike,

Erich hat vollkommen Recht.
Es wird schwer werden soetwas nachzuweisen.
Das Einzige was mir dazu einfällt wären die Vorbesitzer anzurufen (schlecht wenn I. Hand) oder
die Servicewerkstatt, falls Du weißt welche das ist.

Zeit hast Du jedenfalls genug.

Bei solchen Sachen heißt es dann arglistige Täuschung und die verjährt -glaube ich- nach 25 oder 30 Jahren.

Aber der Nachweis ist ziemlich problematisch.

Grüße
Olli
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