JB740
Ist richtig, was Du sagst. Habe auch nichts Gegenteiliges gemeint. Er kann sogar ohne Beweise selbst und ohne Anwalt eine Strafanzeige an jede Staatsanwaltschaft oder bei der Polizei machen. Die Schadenersatzklage ist - wie Du ganz richtig sagst - von dem Strafverfahren zu unterscheiden. Es sind zwei ganz verschiedene Verfahren. Hatte das auch so geschrieben. Mir ging es nur um die Nebenklage, die zuvor erwähnt wurde. Das ist nämlich nur im Strafverfahren möglich und da auch nur bei Verletzung ganz bestimmter Strafvorschriften. Man kann aber auch im Strafverfahren Schadenersatz geltend machen. Das ist aber das Adhäsionsverfahren, nicht die Nebenklage! Glaubs mir einfach, ich habs studiert.
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