@strippel
Sag dem Händler deinem Anwalt und Dir sind Zweifel gekommen, dass der Wagen in dem Zustand, wie er von Dir übergeben wurde, verkauft worden ist. Um diese Zweifel auszurämen, soll Dir der Händler bitte den neuen Besitzer für Rückfragen nennen. Macht er das nicht, sind Deine Zweifel berechtigt.
