Zitat:
Zitat von pille
Moin,
das stimmt so NICHT:
Nur, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden folgt automatisch auf den 2. Eintrag ein (nicht verschiebbares (Urlaubsplanung usw.) Fahrverbot.
In die "Punkteränge" fährst Du ja bereits ab 21km/h netto...
Schaffst Du allerdings 3. Einträge innert eines Jahres zwischen 21-25km/h (oder 1x > 26km/h und 2x 21-25km/h), dann ist u.U. auch nach dem 3. Eintrag zu Fuß gehen angesagt.
|
hi
ja hast recht, 25km/h müßten es sein,bei 2 verstöße innerhalb eines jahres, gut doch das hier noch einer genau aufpasst.....





