Zitat:
Zitat von Rennsemmel
Der Zustand des Fahrzeugs sollte nach der Reparatur, im Reparaturbereich, immer Neuwagencharkter aufweisen.
Das heisst jetzt aber nicht zwingend, dass das betreffende Fahrzeug, bedingt
durch den Unfall, automatisch einen Wertverlust erleidet. Der besagte Umstand wird nur von vielen genutzt um den Preis zu drücken, obgleich das Fahrzeug eine Wertsteigerung erfahren hat.
Gruß Klaus
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Das kommt immer auf den Schaden an, im Allgemeinen ist es schon so, dass ein Unfallschaden eine Wertminderung darstellt, und auch beim Wagen vom TE wird´s so sein, denn ein Schaden an der C-Säule kann man unmöglich wieder in den Neuwagenzustand bringen...ich geh mal davon aus, dass die auch verzogen war...
Wenn aber z.B. die Beifahrertür eingedrückt war und man hat eine komplett neue bekommen, stimmt es sicher, dass es eine Wertsteigerung gibt, wobei man in diesem Fall auch nicht sagen kann, dass es dann ein Unfallwagen ist, da gibt es ja klare Regeln zum Unterschied zwischen Blechschäden, Rahmenschäden Lackschäden usw. - bei einem Frontschaden "leidet" meist mehr an Peripherie als nachher getauscht werden kann, von daher immer klare Wertminderung...
Von daher bleibt die Frage, ob der Schaden beim TE so wiederherstellbar ist, dass es auch nach 5 Jahren nicht zu o.g. Dingen kommen kann - sicher würde ich auch versuchen dem

auf den Fuss zu treten, wenn er aber ´ne Elefantenhaut hat, lohnt sich der Aufwand wohl eher nicht - von Vorteil ist da sicher eine Rechtschutzversicherung
Falls du noch keine hast, solltest du mal darüber nachdenken, dir eine zu besorgen, und den "Fall" vielleicht in ein paar Monaten nochmal ansprechen, sonst gehen die Kosten des GA ja erstmal komplett auf deine Kappe
Gruss, Marcello