Versuch ich's mal wieder mit etwas Sachlichkeit:
Wie schon in einem anderen Thread dargestellt, endet die Gewährleistung nicht automatisch zum Ende der Gewährleistungsfrist. Mit Ablauf der Gewährleistungsfrist ändert sich nur folgendes:
Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist müßte Dir der Lieferant nachweisen, dass seine Arbeit in Ordnung war und Du den Schaden verursacht hast - etwa durch unsachgemäße Handhabung - wenn er die Gewährleistung ablehnen will.
Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist müsstest Du dem Lieferanten Deinerseits nachweisen, dass Du diesen Schaden nicht verursacht hat und folglich ein Fehler der Werkstatt vorgelegen hat.
Dieser Nachweis wird naturgemäß schwieriger, je länger die Lieferung / Leistung her ist. Bei einem Motorschaden müsstest Du wohl nachweisen, dass Du den Motor nie kalt hochgedreht hast, dass er immer genug Öl hatte etc. Wird wohl nicht gehen.
Aber bei einer Lackierung denke ich gibt es nichts, das Du falsch gemacht haben kannst. Es ist keine Wartung erforderlich, irgendwelche Vorgaben zum Betrieb gibt's sicher auch nicht ('nicht in die Sonne stellen', 'nicht nassregnen' oder ähnliches). Sofern also keine mechanische Beschädigung der Lackschicht vorliegt - vielleicht kann man das ja noch erkennen) müßte der Nachweis gelingen, dass ein Arbeitsfehler vorgelegen hat.
Ich würde einmal einen Gutachter zu Rate ziehen, ob man in dieser Richtung was machen kann.
Norbert
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... wie wennze fliechst !
Der Optimist glaubt,dass wir in der Besten aller möglichen Welten leben.
Der Pessimist befürchtet, dass das stimmen könnte.
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