Das ist recht eindeutig.
Wenn im Vertrag nicht steht, gilt 2 Jahre Gewährleistung.
Wenn "ohne Garantie" oder sowas drinsteht, gelten auch 2 Jahre!
Nur wenn 1 Jahr expilizit dristeht, gilt das.
Also in jedem Fall Gewährleistung, denn die Fa. ist Gewerbetreibend !
(Ich verkaufe daher unsere Fahrzeuge erst am einen Mitarbeiter,
und dieser dann privat weiter...)
Wenn 6 Monate noch nicht um sind, trifft die Beweispflicht den Verkäufer!
Also genau rechnen !
Danach musst du beweisen, daß die Mängel bereits vorhanden waren.
Das ganze wird wohl eher nicht ohne Anwalt gehen und lange dauern.
Ist aber kein echtes Problem, lass es halt einfach machen (ggvs. vorher Sachverständigen beauftragen)
und hole dir das Geld dann in Ruhe zurück...
Gruss
Daniel
[Bearbeitet am 31.3.2003 von B12]
|