Das ist ein äusserst ärgerliches Thema, bei dem das Finanzamt immer gewinnt und notfalls schätzt. Da immer der ehemalige Listenneupreis, Rabatte etc. zählen nicht, zugrunde gelegt wird, würde man den ehemaligen Listenpreis in USD zum damaligen Kurs plus Transportkosten etc. berücksichtigen. Dazu kommt noch die zusätzliche Versteuerung des Weges zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Fällt nämlich nicht unter die 1% Regelung. Ich habe vor Jahren schon auf den Dienstwagen verzichtet, da muss ich mir keine doofen Sprüche des Finanzamtes mehr anhören: Einen solchen Wagen (E32 750i, gebraucht geleast) könnte ich mir nie leisten. Ich habe dann dummerweise gesagt: Dann hätten Sie ja einen anständigen Beruf lernen können und nicht Amtsinspektor (Hauptsekretär de Luxe) werden müssen. Die Lohnsteuer Aussenprüfung wurde dann etwas teurer -
