Es kommt hierbei auch auf die Zumutbarkeit der Wartezeit im Verhältnis zum Schaden an.
Wenn jemand z.B. für einen kleinen Kratzer 2 Stunden wartet, und dann unter Angabe seiner Kontaktdaten wegfährt, dann ist das zumindest keine vorsätzliche Fahrerflucht.
Allerdings sollte der Verursacher dann umgehend auf der nächsten Polizeistation auftauchen, und den Fall melden.
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