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Alt 13.05.2008, 12:07   #5
Olli
fährt wieder 7er
 
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Zitat:
Zitat von Robbie Beitrag anzeigen
Ja schon, habe die Mail von ihm auch gelesen, aber es war nicht übertrieben oder unfreundlich. Ich kann nur nicht verstehen das es überhaupt möglich ist jemanden zu verklagen weil er einem anderen eine Negative gibt wenn die Ware schlecht ist.
Das ist ja wohl das Entscheidende! Ist die Ware denn "schlecht"? Wobei hier auf die der Auktion zugrunde liegende Beschreibung abzustellen ist, nicht auf die individuelle Erwartungshaltung des Käufers.
Ob die Ware nun beschreibungsgemäß ist / war, lese ich aus diesem Thread leider nicht heraus.

Zitat:
Zitat von Robbie Beitrag anzeigen
Finds nicht richtig wie das da läuft.
Ja wie denn sonst? Ich verkaufe einen (z.B. gebrauchten) Artikel, bewerbe ihn der Wahrheit entsprechend (z.B. kleine Kratzer).
Der Käufer wünscht sich aber Neuware - haut mir ergo eine negative Bewertung rein "Ware entspricht nicht meinen Vorstellungen".

Was bleibt dann mir noch?

Selbst ebay ist nicht wünsch-Dir-was.

Olli
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