Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 04.05.2008, 20:23   #6
maser
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von maser
 
Registriert seit: 26.02.2005
Ort: München (u. New York)
Fahrzeug: 740i E65 FL 09/05
Standard

Zitat:
Zitat von esau Beitrag anzeigen

Offenbar dürfen die heute auch fahren, was sie wollen, interessant wäre die Frage, ob für die auch die 1% Regelung bzw. Fahrtenbuchpflicht gilt.
nur bei privater Nutzung! Warum sollten sich reine Dienst bzw. Chauffeurfahrten auf die Einkommensteuer auswirken?
Im Übrigen: Stellt der Arbeitgeber mehrere Fahrzeuge zur privaten Nutzung zur Verfügung, muss das teuerste Kraftfahrzeug der Einkommensteuer unterzogen werden!


§ 6 (7) S.2 EStG:

Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen.
maser ist offline   Antwort Mit Zitat antworten