Zitat:
Zitat von esau
Offenbar dürfen die heute auch fahren, was sie wollen, interessant wäre die Frage, ob für die auch die 1% Regelung bzw. Fahrtenbuchpflicht gilt.
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nur bei privater Nutzung! Warum sollten sich reine Dienst bzw. Chauffeurfahrten auf die Einkommensteuer auswirken?
Im Übrigen: Stellt der Arbeitgeber mehrere Fahrzeuge zur privaten Nutzung zur Verfügung, muss das teuerste Kraftfahrzeug der Einkommensteuer unterzogen werden!
§ 6 (7) S.2 EStG:
Die
private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen.