Zitat:
Zitat von Robsyz
JA!!!!!!!
Danke........
Hier der Mangelzettell, der behoben wurde:
- Feststellbremse Hebelweg zu groß (komplett neu)
- Scheinwerfer verstellt
- Standlicht defakt.....hahahaha
- Getriebe verölt
- Bremsschlauch hinten links verdreht...
- Feder vorne links und rechts ohne Nachweis der Zulässigkeit..??
-------> Habe auch dafür ein TÜV Teilegutachten...
-------> Das hat er glaube ich nicht gefunden...war heute auch schonok
- REIFEN NICHT EINGETRAGEN....SO EIN OPFER!
- RAD FELFE NACHWEIS FÜR ZULÄSSIGKEIT FEHLT!!!!!
---------> echt ein behindertes Kind der Kerl
- Bremsbelag vorne Verschlissen
- Bremschlauch vorne rechts nicht in Halterung befestit....super
- Lenkgetriebe verölt
Das wars....................
Joa, jetzt schau ma mal was der TÜV sagt!!
mfG
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hi,
zuerstmal machst du keinen tüv sondern eine hauptuntersuchung (hu) und das bei der dekra!
warum fährst du denn nicht gleich zum tüv???
das gutachten was erwähnt wurde ist wahrscheinlich ein alter prüfbericht (kein teilegutachten, abe o.ä.)!
Änderungsabnahmen anhand von prüfberichten sind nicht mehr möglich, wohl aber einzelabnahmen/einzelbetriebserlaubnis! diese wiederum darf in den alten bundesländern nur der tüv abnehmen!
mfg,
max