Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 25.04.2008, 19:04   #71
esau
kilometer fressendes
 
Benutzerbild von esau
 
Registriert seit: 06.03.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: i4 M50 Bj 2023
Standard

Zitat:
Zitat von Klaus H. Beitrag anzeigen
Hallo,

besser hätte ich geschrieben: bei Diebstahl geht es nicht um den zivilrechtlichen Unterschied von Besitz und Eigentum, sondern um den Gewahrsamsbruch.

Geschützte Rechtsgüter sind selbstverständlich Eigentum und Gewahrsam.

Viele Grüße
Klaus
Ihr könnt ja noch lange in juristischen Feinheiten herumschwelgen, aber im Ergebnis ist das Auto geklaut - und wird wohl leider eher nicht wieder auftauchen.

Ich gönne ja anderen auch so ein Auto, aber wenn ich dafür mindestens einen Monat C-Klasse fahren muss, ist der Preis doch ganz schön hoch.

Schönes Wochenende

esau
esau ist offline   Antwort Mit Zitat antworten