Zitat:
Zitat von Klaus H.
Hallo,
besser hätte ich geschrieben: bei Diebstahl geht es nicht um den zivilrechtlichen Unterschied von Besitz und Eigentum, sondern um den Gewahrsamsbruch.
Geschützte Rechtsgüter sind selbstverständlich Eigentum und Gewahrsam.
Viele Grüße
Klaus
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Ihr könnt ja noch lange in juristischen Feinheiten herumschwelgen, aber im Ergebnis ist das Auto geklaut - und wird wohl leider eher nicht wieder auftauchen.
Ich gönne ja anderen auch so ein Auto, aber wenn ich dafür mindestens einen Monat C-Klasse fahren muss, ist der Preis doch ganz schön hoch.
Schönes Wochenende
esau